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Technisches Sicherheitsmanagement (TSM)  

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Leitfäden  gehe zu Dokumente
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das DWA-TSM gehe zu Dokumente
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Was ist TSM

Das TSM-Abwasser ist ein Verfahren zur Selbstüberprüfung von Entsorgungsunternehmen hinsichtlich der Qualifikation und Organisation des technischen Bereiches. Anhand von Leitfäden kann das Unternehmen überprüfen, ob es die Anforderungen des Merkblattes DWA-M 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen“ erfüllt.

Das TSM-Gewässer ist ein Verfahren zur Selbstüberprüfung von Gewässerunterhaltungs- bzw. ausbauverpflichteten hinsichtlich der Qualifikation und Organisation. Anhand von Leitfäden kann das Unternehmen überprüfen, ob es die Anforderungen des Merkblattes DWA-M 1001 (in Vorbereitung)  „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Gewässerunterhaltungspflichtigen“ erfüllt.

Die Leitfäden bestehen aus konkreten Fragen zu technischen und organisatorischen Sachverhalten in den Unternehmen und sind für den Anwender direkt nutzbar. Das Hinzuziehen eines externen Beraters ist zur Vorbereitung einer Überprüfung nicht erforderlich (aber möglich).

Die Leitfäden sind modular aufgebaut. Der erste Teil beinhaltet den allgemeinen organisatorischen Teil , für die fachspezifischen Belange von Entsorgungsunternehmen stehen der fachspezifische Teil "Abwasser" sowie der Teil "Gewässer" zur Verfügung.

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Der Nutzen

Das bürgerliche Gesetzbuch formuliert in § 823 eine weitreichende Schadensersatzpflicht bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstiger Rechte Dritter.

Das TSM hilft, das schuldhafte Verletzten von Organisationspflichten zu vermeiden und damit Haftungsfolgen für das Unternehmen abzuwenden und ggf. persönliche Konsequenzen für die Unternehmensleitung von vornherein zu vermeiden. Mit dem erfolgreichen Abschluss einer TSM-Überprüfung wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen und technischen Anforderungen eingehalten werden. Damit wird zum einen die technische Sicherheit in höchstmöglichem Maße gewährleistet, als auch das Risiko eines Organisationsverschuldens minimiert.

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Wie funktioniert TSM?

Zunächst führt das Unternehmen anhand der Leitfäden eine Selbstanalyse durch. Danach kann eine Überprüfung durch ein TSM-Experten-Team der DWA bei der TSM-Stelle der DWA beantragt werden. Sofern eine Verbundprüfung über mehrere Sparten erfogen soll, obliegt die organisatorische Abwicklung der DVGW Service&Consult GmbH .

Eine Überprüfung dauert in der Regel zwei Tage für eine Sparte und wird durch TSM-Experten der DWA abgenommen. Am Gespräch nehmen von Unternehmensseite die Technische Führungskraft sowie je nach Bedarf das technische Fachpersonal teil.

Die DWA-TSM-Experten sind Fachleute aus der Praxis, die über detaillierte Kenntnisse der Aufbau- und Ablauforganisation von Abwasserentsorgungsunternehmen bzz. von Gewässerunterhaltungspflichtigen verfügen.

Nach erfolgreich bestandener Überprüfung erhält das Unternehmen eine TSM-Urkunde, die i.d.r. fünf Jahre gilt. Darüber hinaus darf das Unternehmen durch die Nutzung eines Logos auf die in der Überprüfung nachgewiesene gute Organisation und technische Sicherheit hinweisen.

Details zur Abwicklung enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen .

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Inhalt der Überprüfung

Im Rahmen einer TSM-Überprüfung werden folgende Themen angesprochen:

  • Unternehmensstruktur
  • Organisation der Abläufe
  • Technische Ausrüstung
  • Unterweisung und Fortbildung des Fachpersonals
  • Beauftragung Dritter
  • Bereitschaftsdienst und Entstörungsmanagement
  • Umgang mit den Kunden

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Ansprechpartner:

TSM-Stelle der DWA
Fachreferentin: Dipl.-Ing. Cornelia Hollek, Tel.: 02242 872-202, E-Mail:
hollek@dwa.de
Sekretariat: Sylvia Sölter, Tel.: 02242 872-148 (vormittags), E-Mail:
soelter@dwa.de


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Dokumente:

Wünschen Sie die Leitfäden im Word-Format, so wenden Sie sich bitte an die TSM-Stelle. Nachstehend finden Sie die Leitfäden im pdf-Format:

Flyer   

Leitfaden zur Selbstüberprüfung - Allgemeiner organisatorischer Teil - aktueller Stand: 01.01.2008
Leitfaden zur Selbstüberprüfung - Teil Abwasser - aktueller Stand: 01.01.2008
Leitfaden zur Selbstüberprüfung - Teil Gewässer - aktueller Stand: 01.07.2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das TSM

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Unternehmen mit gültiger DWA-TSM-Bestätigung im Bereich Abwasser (A) und Gewässerunterhaltung (GU):

 Unternehmen Sparte
AWS GmbH Bad Karlshafen Betriebsführung Abwasserentsorgung A
Abwassergesellschaft Bardowick mbH & Co. KG, in Verbindung mit dem Betriebsführer Purena GmbH, Wolfenbüttel A
Kommunalverband Mittlere Bergstraße, Bensheim A
Erftverband, Bergheim A
Erftverband, Bergheim GU
Stadtwerke Bitburg A
Abwasserentsorgung Bleckede GmbH, in Verbindung mit dem Betriebsführer Purena GmbH, Wolfenbüttel A
SVO Energie AG, Celle A
LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Cottbus A
HSE Abwasserreinigung & Co KG, Darmstadt A
ENSO Energie Sachsen Ost GmbH, Dresden als Betriebsführer A
Ruhrverband, Essen A
Amperverband, Eichenau A
Wasserverband Stader Land, Dollern A
Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Emmelshausen A
Regionalgas Euskirchen als Betriebsführer A
Stadtentwässerung Frankfurt am Main A
Wasserzweckverband Freiberg A
Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht, Freiburg A
Stadtentwässerung Garbsen A
Abwasserwerk Greifswald A
Abwasserwerk Grünstadt A
Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, Halle (Saale) A
Abwasserentsorgung Helmstedt , in Verbindung mit dem Betriebsführer Purena GmbH, Wolfenfüttel A
Bäder- und Dienstleistungsgesellschaft Helmstedt in Verbindung mit dem Betriebsführer Purena GmbH, Wolfenbüttel A
Abwassergesellschaft Ilmenau mbH, Melbeck, in Verbindung mit dem Betriebsführer Purena GmbH, Wolfenbüttel A
Abwasserzweckverband "Untere Selz", Ingelheim am Rhein  A
AWOS Abwasserentsorgung Obere Spree GmbH, Kirschau  
 in Verbindung mit dem Betriebsführer ENSO Energie Sachsen Ost GmbH, Dresden
A
Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH, Kleinmachnow A
Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Untermosel, Kobern-Gondorf A
Wasserverband Weddel-Lehre, Lehre A
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH A
Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG Mönchengladbach A
Abwasserentsorgungs- GmbH Naumburg A
Wasser- und Abwasserzweckverband Niedergrafschaft, Neuenhaus A
Oebisfelder Wasser und Abwasser GmbH in Verbindung mit dem Betriebsführer LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH&Co KG A
Stadtwerke Osnabrück AG A
Wasserversorgung Ostsaar GmbH, Ottweiler A
Stadtentwässerung Peine A
Wasserverband Peine A
Verbandsgemeinde Maifeld, Abwasserwerk, Polch A
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ostharz, Quedlinburg A
AWS Abwasserentsorgung Schladen GmbH in Verbindung mit dem Betriebsführer LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH&Co KG A
Schleswiger  Stadtwerke - Abwasserentsorgung mit dem Betriebsführer Schleswiger Stadtwerke GmbH A
Stadtwerke Schneverdingen GmbH A
Abwasserentsorgung Schöppenstedt GmbH, in Verbindung mit dem Betriebsführer Purena GmbH, Wolfenbüttel A
Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin A
Stadtwerke Soltau GmbH A
Trink- und Abwasserverband Helbe-Wipper, Sondershausen A
Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtentwässerung A
Zweckverband Ostholstein, Timmendorfer Strand A
Gemeindewerke Trappenkamp A
Stadtwerke Traunreut A
Stadtwerke Trier AöR A
Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg mbH, in Verbindung mit dem Betriebsführer Purena GmbH, Wolfenbüttel A
Abwasserentsorgungsbetrieb Samtgemeinde Uchte, Warmsen A
Abwasserzweckverband Sylt in Verbindung mit dem Betriebsführer Energieversorgung Sylt GmbH, Westerland A
Purena GmbH, Wolfenbüttel als Betriebsführer A
Wolfsburger Entwässerungsbetriebe A
LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH&Co KG A
Wuppertaler Stadtwerke A
Wasser- und Abwasserverband Mittlerer Rennsteig, Zella-Mehlis A
Wasserwerke Zwickau GmbH A



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    verantwortlich für diese Seite: Dipl.-Ing. Cornelia Hollek, letzte Aktualisierung: 18.08.2010