12 - Neues DWA-Politikmemorandum 2010
Berlin/Hennef, 29. Juni 2010 – Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat ihre Positionen zur Umweltpolitik in einem neuen Politikmemorandum formuliert. Ihre Hauptaussagen fasst die DWA in acht Kernthesen zusammen:
• Klimawandel – Anpassungsstrategien frühzeitig entwickeln,
• Energiewirtschaft – Potenziale der Wasserwirtschaft besser nutzen,
• demografische Entwicklung in Zukunftskonzepte integrieren,
• neues Wasserrecht angemessen ausfüllen,
• Wasserrahmenrichtlinie – Gewässerentwicklung fördern,
• Abwasserabgabe und Einleiterüberwachung modernisieren,
• Bodenschutz nicht bürokratisch erschweren,
• Abfallrahmenrichtlinie zügig umsetzen.
Das Politikmemorandum wurde am 29. Juni 2010 von DWA-Präsident Otto Schaaf und dem Leiter des Berliner DWA-Büros, Dr. Frank Andreas Schendel, öffentlich vorgestellt. Die DWA nimmt in diesem Memorandum zu neuen Herausforderungen Stellung, die sich vor allem in den Bereichen Klima, Energie und Demografie sowie den umweltrechtlichen Rahmenbedingungen ergeben.
Klimawandel – Anpassungsstrategien frühzeitig entwickeln
Der Klimawandel erfordert Anpassungsstrategien, um den hydrologischen Extremen (Hochwasser und Niedrigwasser) zu begegnen und die Nutzung des Wassers durch den Menschen (Wasserbewirtschaftung) zu sichern. Mit ihrer interdisziplinären Fachkompetenz will die DWA Folgen für die Wasserwirtschaft sichtbar machen sowie Handlungsoptionen für folgende Aufgabenbereiche entwickeln:
• Hochwasserrisikomanagement,
• Siedlungswasserwirtschaft,
• Gewässerentwicklung,
• Wasserbau.
Große Schäden können sowohl für den Einzelnen als auch für die gesamte Volkswirtschaft durch plötzlich auftretende Starkregenereignisse oder durch extreme Hochwassersituationen entstehen. Diese Risiken müssen durch geeignete Vorkehrungen minimiert werden. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von Kanalnetzen für Abwasser sieht die DWA derzeit keinen durch den Klimawandel begründeten Anlass für veränderte Bemessungskriterien.
Energiewirtschaft – Potenziale der Wasserwirtschaft besser nutzen
Die DWA begrüßt die energiepolitischen Initiativen der Bundesregierung zu den erneuerbaren Energien und betont, dass die Wasserwirtschaft viele Lösungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Energiegewinnung bietet: zum Beispiel die Nutzung von Wasserkraft sowie die energetische Nutzung von Klärschlamm (einschließlich Co-Vergärung) und von Abfällen bis hin zur Wärmegewinnung aus Abwasser. Dem sparsamen und effizienten Einsatz von Energie kommt gleichfalls eine hohe Bedeutung zu. Die DWA sieht vorrangig in der Optimierung der bestehenden großen Wasserkraftanlagen wesentliche Potenziale für eine zukunftsweisende Energiewirtschaft, deren Nutzung im Einklang mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie erfolgen muss.
Demografische Entwicklung in Zukunftskonzepte integrieren
Starke Veränderungen in der demografischen Entwicklung können städtebauliche Anpassungsmaßnahmen erfordern. Politik und Wasserwirtschaft sind aufgerufen, dazu im Dialog Strategien und politische Leitlinien zu erarbeiten, die zu flexiblen und regionalen Lösungen führen.
Infrastruktur – Substanz erhalten
Die in Deutschland vorhandene wasserwirtschaftliche Infrastruktur wie Deiche, Talsperren, Wasserstraßen, Kläranlagen, Pumpwerke und Kanäle stellen ein großes Volksvermögen dar. Die Substanz dieser Einrichtungen zu erhalten, ist für den Schutz der Umwelt und für die Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung. Zum Teil besteht bei diesen Anlagen erheblicher Sanierungsbedarf.
Neues Wasserrecht angemessen ausfüllen
Mit der Verabschiedung der Gesetze zur Neugestaltung des Wasserrechts und des Naturschutzrechts auf Bundesebene, die am 1. März 2010 in Kraft getreten sind, bestehen für die Bundesregierung die Voraussetzungen zur Schaffung von Rechtsverordnungen zur Konkretisierung der umweltrechtlichen Rahmenbedingungen. Die DWA legt großen Wert darauf, dass im Jahr 2010 sachgerechte Regelungen auf den Gebieten
• Grundwasserschutz,
• Qualitätsziele für Oberflächengewässer,
• Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
geschaffen werden.
Wasserrahmenrichtlinie – Gewässerentwicklung fördern
Die Wasserwirtschaft in Deutschland wird weitgehend durch europäische Vorgaben geprägt. Bei der Umsetzung und Ausfüllung der EU-Richtlinien zum Grundwasser und zu den Qualitätszielen ist mit Augenmaß vorzugehen. Das gilt auch für die konkrete Umsetzung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne durch die Länder in den einzelnen Flussgebietseinheiten. Die DWA fordert, dass bundesweit gleichwertige Kriterien für die Gewässerentwicklung zur Anwendung kommen. Zur Erreichung der Ziele wird es in vielen Fällen um Verbesserungen der Gewässerstruktur gehen. Für die erforderlichen Maßnahmen gilt es, geeignete Finanzierungsmöglichkeiten darzustellen.
Anthropogene Spurenstoffe wissenschaftlich bewerten
Anthropogene Spurenstoffe im Gewässer und Trinkwasser werden zunehmend wegen der Vielfalt an Stoffen als komplexes Problem diskutiert. Die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sind zum großen Teil noch nicht bekannt. Die DWA wird daran konstruktiv mitwirken, die relevanten Fakten zu erfassen, zu analysieren und potenzielle Risiken zu bewerten. Gewässerbezogene Aktivitäten müssen mit den Vorgaben des europäischen Chemikalienrechts (REACH-Verordnung) harmonisiert werden. Minderungsstrategien müssen wissenschaftlich anerkannte Kriterien wie „no-effect level“ und das Vorsorgeprinzip angemessen berücksichtigen.
Abwasserabgabe und Einleiterüberwachung modernisieren
Die Nutzung von Fließgewässern bedarf einer sorgfältigen Überwachung. Bei der Einleitung von Abwasser gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis von staatlicher und Eigenüberwachung zu erreichen. Insgesamt sollte die Eigenverantwortung der Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen deutlich gestärkt werden. Die DWA legt Wert darauf, dass die Abwasserabgabe zeitnah einer deutlichen Reform unterzogen wird.
Bodenschutz nicht bürokratisch erschweren
Die EU berät über die Erstellung einer EU-Bodenschutzrichtlinie. Die bisher vorgelegten Entwürfe haben im EU-Ministerrat nicht die notwendige Mehrheit gefunden. Die bisherigen Vorschläge würden für Deutschland keine Verbesserungen, sondern zusätzliche bürokratische Vorgaben mit sich bringen. Das bestehende deutsche Bodenschutzrecht hat sich als flexibles Instrument bewährt. Der Schutz des Bodens ist sehr stark von regionalen und lokalen Gegebenheiten geprägt.
Der Bedarf für europäische Regelungen ist grundsätzlich zu überprüfen.
Abfallrahmenrichtlinie zügig umsetzen
Auf europäischer Ebene ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008 novelliert worden, die im Jahr 2010 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dazu liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vor. Ziele der Neuregelung sind, das nationale Abfallrecht zu vereinfachen, klarer zu gestalten und einen nachhaltigen Ressourcenschutz zu gewährleisten. Es geht darum, praxistauglich zu regeln, unter welchen Voraussetzungen Stoffe dem Abfallrecht unterliegen und wie sie als Produkte bzw. Nebenprodukte wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebunden werden können.
Klärschlammverwertung qualitativ sichern
Die DWA legt Wert darauf, dass die Anforderungen an Düngemittel in der Klärschlamm- und Bioabfallverordnung mit denen des Düngerechts abgestimmt werden. Grundlage muss dabei eine einheitliche Bewertung sein, die das Verhältnis der Nähr- und Schadstoffe eines Düngemittels berücksichtigt.
Das DWA-Politikmemorandum 2010 kann bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle angefordert oder von der DWA-Website heruntergeladen werden (Tel. 0 22 42/872-333,
www.dwa.de
).